Die Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.
Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) setzt als Hilfeangebot dann ein, wenn durch eine Situation oder eine Ereigniskrise, die durch eine Summe äußerer Belastungsereignisse entsteht und eine so große Dynamik entwickelt, dass eine Zersetzung des familiären Gleichgewichts stattfindet.
Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) setzt sich durch seine Inhalte und Methoden aus einer Reihe von, unter pragmatischen Gesichtspunkten zusammengesetzten Elementen, unterschiedlichen sozialarbeiterischen, pädagogischen und therapeutischen Verfahren zusammen und fußt auf theoretischen Erkenntnissen der Soziologie, der Psychologie und der Sozialarbeit.
Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) passt hervorragend ergänzend in das bei uns bestehende System sozialer Hilfen für Familien, da es sich z. B. anknüpfend als Nachbetreuungsangebot für die „systemisch orientierten flexiblen intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen“ (ISE) einfügt.
Die frühzeitige Einbeziehung des Sozialen Dienstes durch den Jugendrichter ist wünschenswert, falls die Weisung des Einsatzes eines Betreuungshelfers erwogen wird. Der junge Mensch sollte zum Zeitpunkt der Weisung nicht älter als 19 Jahre alt sein.
Die inhaltlich-methodische Vorgehensweise des Betreuungshelfers weist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Vorgehensweisen der Erziehungsbeistandschaft auf.
Der Lern- und
Veränderungsprozess, den der junge Mensch mit Unterstützung des
Betreuungshelfers erleben soll, muss im Kompetenzbereich sozial-pädagogischer
Interventionen liegen. Lässt die strafbare Handlung auf das Vorhandensein
innerpsychischer Verstrickungen schließen, so ist der Einsatz eines
Betreuungshelfers wenig erfolgreich.
Über den pädagogischen Erfolg und die Grenzen der Betreu-ungsweisung entscheidet die Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen.
Eine „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreu-ungshilfe“ (SEB) ist keine oder ausschließlich keine:
Die Fachkräfte, die eine „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) leisten, bieten eine Leistung an, die die Erziehungsfähigkeit der Eltern unterstützt, verstärkt und auch verändert.
Die entsprechenden Tätigkeiten setzen eine hohe Frequenz von Kontakten voraus, die i.d.R. wöchentlich stattfinden. Die „systemischen Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfen“ (SEB) Einsätze werden ½ jährlich geplant, bzw. fortgeschrieben (Hilfeplanverfahren).
Der Stundenumfang wird anhand des Bedarfs durch die Fachbehörde festgelegt (wöchentlich á 60 Min.). Dieser Stundenumfang beinhaltet direkte und indirekte Leistungen (fallbezogen und fallübergreifend).
Während für die jeweilige Fachkraft das Kind oder der Jugendliche den Hauptbezugspunkt darstellen, werden die Eltern/Personensorgeberechtigten durch Eltern- und Familiengespräche und durch gemeinsame Gruppenaktivitäten befähigt, Konflikte und Spannungen mit ihren Kindern anzusprechen und zu bearbeiten.
Außer den Eltern- und Familiengesprächen finden Einzelberatungsgespräche zwischen der Fachkraft und dem Kind oder Jugendlichen und zwischen der Fachkraft und den Eltern/Personensorgeberechtigten oder alleinerziehenden Eltern statt.
Es findet durch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Stellen statt (z.B. Schulen, Psychologen, Beratungs-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen und Polizei).
Neben den Einzel- und Familiengesprächen werden moderierte Besprechungen mit Fachkräften und Stellen unter Einbeziehung der Eltern und des Kindes oder des Jugendlichen und unterschiedliche Gruppenaktivitäten durchgeführt.
Durch die Gruppenaktivitäten soll soziales Lernen ermöglicht werden. Die Angebote beziehen sich auf den Lebensalltag und den Freizeitbereich. Die Kinder und Jugendlichen entwickeln in der Gruppe Selbstvertrauen, Offenheit, Sprachfähigkeit und Konfliktfähigkeit.
Bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen kann die Ablösung aus der Familie und die Verselbständigung zu einer wichtigen Aufgabe der Fachkraft werden (oder anknüpfend als Nachbetreuungsangebot einer unserer „systemisch orientierten flexiblen intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung“ -ISE-).
Die Hilfe kann auch Unterstützung bei der Strukturierung des familiären Alltages anbieten. Ebenso leistet sie in entsprechenden Situationen Jugendgerichtshilfe und Familiengerichtshilfe.
Die folgend ausgeführten Ziele
und Teilziele gelten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:
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