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Schwerpunkt 6: Systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (SEB)
 
 

Schwerpunkt 6

Systemische Erziehungs-
beistandschaft
oder Betreuungshilfe
(SEB)


Für wen?

Die Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.

  • Jugendliche und deren Personensorgeberechtigten sowie junge Volljährige, die zur Ablösung aus Familien und in Einzelwohnsituationen Beratung und Unterstützung suchen und benötigen.
  • Pflegeeltern, die durch die schwierigen Aufgaben der Ersatzerziehung von Kindern in einer Familie in der Ausübung ihrer erzieherischen Aufgaben in besonderem Maße gefordert sind sowie deren Kinder und Pflegekinder, die mit einem Familien- bzw. Geschwistererleben „auf Zeit“ zurechtkommen und ein besonderes Ausmaß an gegenseitiger Akzeptanz erwerben müssen.
  • Kinder und Jugendliche in Verwandtenpflege und deren Verwandte, wenn diese sich in Erziehungsfragen unsicher fühlen und in die Gefühle des Pflegekindes und seiner Eltern verstrickt sind.
  • Für Kinder und Jugendliche im Vorfeld einer Unterbringung außerhalb ihrer Ursprungsfamilie.
  • Kinder und Jugendliche, deren Verhalten oder deren gesamte Lebensumstände eine Unterbringung außerhalb der Familie als geeignete Hilfe erscheinen lässt, für die jedoch während einer Phase intensiver Betreuung alternative Hilfen entwickelt werden sollten.
 
 

Wann noch?

Schwerpunkt 6: Systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (SEB)

Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) setzt als Hilfeangebot dann ein, wenn durch eine Situation oder eine Ereigniskrise, die durch eine Summe äußerer Belastungsereignisse entsteht und eine so große Dynamik entwickelt, dass eine Zersetzung des familiären Gleichgewichts stattfindet.

Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) setzt sich durch seine Inhalte und Methoden aus einer Reihe von, unter pragmatischen Gesichtspunkten zusammengesetzten Elementen, unterschiedlichen sozialarbeiterischen, pädagogischen und therapeutischen Verfahren zusammen und fußt auf theoretischen Erkenntnissen der Soziologie, der Psychologie und der Sozialarbeit.

Die „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) passt hervorragend ergänzend in das bei uns bestehende System sozialer Hilfen für Familien, da es sich z. B. anknüpfend als Nachbetreuungsangebot für die „systemisch orientierten flexiblen intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen“ (ISE) einfügt.

Die frühzeitige Einbeziehung des Sozialen Dienstes durch den Jugendrichter ist wünschenswert, falls die Weisung des Einsatzes eines Betreuungshelfers erwogen wird. Der junge Mensch sollte zum Zeitpunkt der Weisung nicht älter als 19 Jahre alt sein.

Die inhaltlich-methodische Vorgehensweise des Betreuungshelfers weist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Vorgehensweisen der Erziehungsbeistandschaft auf.

 
 

Wann nicht?

Schwerpunkt 6: Systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (SEB)

Der Lern- und Veränderungsprozess, den der junge Mensch mit Unterstützung des Betreuungshelfers erleben soll, muss im Kompetenzbereich sozial-pädagogischer Interventionen liegen. Lässt die strafbare Handlung auf das Vorhandensein innerpsychischer Verstrickungen schließen, so ist der Einsatz eines Betreuungshelfers wenig erfolgreich.

Über den pädagogischen Erfolg und die Grenzen der Betreu-ungsweisung entscheidet die Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen.

Eine „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreu-ungshilfe“ (SEB) ist keine oder ausschließlich keine:

  • Erziehungsberatung, denn diese wird überwiegend in Erziehungsberatungsstellen und Beratungsdiensten durchgeführt.
  • sozialpädagogische Familienhilfe, hier wird überwiegend mit den Eltern/Personensorgeberechtigten an einer Veränderung der Lebenssituation und der Problematik der Gesamtfamilie gearbeitet.
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE), diese Maßnahmen setzen mit ihrer Beratungs- und Betreuungsarbeit beim Jugendlichen und jungen Volljährigen mit einem höheren Umfang pro Woche an (halbtägig oder vollumfänglich).
 
 

Inhalte und Methoden

Schwerpunkt 6: Systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe (SEB)

Die Fachkräfte, die eine „systemische Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfe“ (SEB) leisten, bieten eine Leistung an, die die Erziehungsfähigkeit der Eltern unterstützt, verstärkt und auch verändert.

Die entsprechenden Tätigkeiten setzen eine hohe Frequenz von Kontakten voraus, die i.d.R. wöchentlich stattfinden. Die „systemischen Erziehungsbeistandschaft oder Betreuungshilfen“ (SEB) Einsätze werden ½ jährlich geplant, bzw. fortgeschrieben (Hilfeplanverfahren).

Der Stundenumfang wird anhand des Bedarfs durch die Fachbehörde festgelegt (wöchentlich á 60 Min.). Dieser Stundenumfang beinhaltet direkte und indirekte Leistungen (fallbezogen und fallübergreifend).

Während für die jeweilige Fachkraft das Kind oder der Jugendliche den Hauptbezugspunkt darstellen, werden die Eltern/Personensorgeberechtigten durch Eltern- und Familiengespräche und durch gemeinsame Gruppenaktivitäten befähigt, Konflikte und Spannungen mit ihren Kindern anzusprechen und zu bearbeiten.

Außer den Eltern- und Familiengesprächen finden Einzelberatungsgespräche zwischen der Fachkraft und dem Kind oder Jugendlichen und zwischen der Fachkraft und den Eltern/Personensorgeberechtigten oder alleinerziehenden Eltern statt.

Es findet durch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Stellen statt (z.B. Schulen, Psychologen, Beratungs-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen und Polizei).

Neben den Einzel- und Familiengesprächen werden moderierte Besprechungen mit Fachkräften und Stellen unter Einbeziehung der Eltern und des Kindes oder des Jugendlichen und unterschiedliche Gruppenaktivitäten durchgeführt.

Durch die Gruppenaktivitäten soll soziales Lernen ermöglicht werden. Die Angebote beziehen sich auf den Lebensalltag und den Freizeitbereich. Die Kinder und Jugendlichen entwickeln in der Gruppe Selbstvertrauen, Offenheit, Sprachfähigkeit und Konfliktfähigkeit.

Bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen kann die Ablösung aus der Familie und die Verselbständigung zu einer wichtigen Aufgabe der Fachkraft werden (oder anknüpfend als Nachbetreuungsangebot einer unserer „systemisch orientierten flexiblen intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung“ -ISE-).

Die Hilfe kann auch Unterstützung bei der Strukturierung des familiären Alltages anbieten. Ebenso leistet sie in entsprechenden Situationen Jugendgerichtshilfe und Familiengerichtshilfe.

 
 

Ziele und Teilziele

Die folgend ausgeführten Ziele und Teilziele gelten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:

  • Unterstützung der Eltern, Kinder und Jugendlichen in entwicklungsbedingten Konflikten
  • Aufbau und Stärkung der sozialen Kompetenz, der Konfliktfähigkeit und des Selbstwertgefühls von Eltern, Kinder und Jugendlichen
  • dazu beitragen, dass Eltern, Kinder und Jugendliche ihre Grenzen erfahren und akzeptieren
  • Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen, ihre Sozialisationsdefizite aufzuarbeiten
  • Eltern zu unterstützen, ihre Erziehungsdefizite zu erkennen und ihr Verhalten zu verändern
  • alle Beteiligte beim Aufbau oder der Stabilisierung befriedigender emotionaler Beziehungen zu unterstützen
  • dazu beitragen, dass Eltern den Zugang zu ihren Kindern (wieder-) finden
  • Eltern unterstützen, die positiven Seiten ihrer Kinder (wieder-) zu erkennen
  • die Familie in ihrer „Eigen-Art“ bestärken (ressourcen- und lösungsorientiert)
  • Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen erkennen, bestärken und den Eltern vermitteln