Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen
Schwerpunkt 2: Schulbegleitung und Integrationshilfe
 
 

Schwerpunkt 2

Schulbegleitung
und Integrations-
hilfe


Für wen?

Unser Angebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sowie Kinder, die einen allgemeinen Kindergarten besuchen und bei denen eine (drohende) „seelische Behinderung“ fachärztlich diagnostiziert wurde.

Alle Kinder oder Jugendlichen, die wir begleiten, leiden unter einer Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum-Bereich (z. B. in Form des Asperger Syndroms oder High Functioning Autismus) und/oder unter schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten.

 
 

Wieso?

Die Ursachen bei Schul- und Lernschwierigkeiten liegen manchmal nicht in mangelnder Begabung, sondern an einer nur unzureichend entwickelten Fähigkeit zur Alltags- und Aufgabenstrukturierung.

Diese elementaren Fähigkeiten zu entwickeln und so nachhaltig zum Kindergarten-, Schul- und Berufserfolg beizutragen, ist eines der Hauptziele unserer Arbeit.

Darüber hinaus spielt die soziale Integration und Teilhabemöglichkeit der Kinder und Jugendlichen eine entscheidende Rolle.

 
 

Wodurch?

Schwerpunkt 2: Schulbegleitung und Integrationshilfe

Die Ausgestaltung der Hilfe (Stundenumfang) richtet sich nach dem Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen, dem Stundenplan/Kindergartenalltag, so dass eine Teilhabe möglich ist.

Grundlage ist ein individueller Hilfeplan, der mit Beginn der Schulbegleitung oder Integrationshilfe durch das Jugendamt beschlossen und entschieden wird (in Kooperation mit uns, den Autismusbeauftragten des Schulamtes und der Schule).

Die Schulbegleitung oder Integrationshilfe kann folgende Elemente beinhalten:

  • Begleitung und Förderung des Kindes/Jugendlichen beim Unterricht, orientiert an dem Stundenplan (umfassend oder in Teilen) und in den Pausen.
  • Im Gruppenalltag, orientiert an den Kindergartenzeiten.
  • Bei Landschulheimaufenthalten oder schulischen Ausflügen.
  • Allgemeine Kontakte, Information und Zusammenarbeit mit den Eltern, Hilfeplangespräche.
  • Gespräche mit Lehrern/MitarbeiterInnen des Kindergartens und anderen Institutionen.
  • Darstellung der Bedürfnisse/Entwicklung des Schülers oder des Kindergartenkindes (Berichterstattung für den Jugendhilfeträger).

Die fachliche Qualifikation der Schulbegleiter oder Integrationshelfer bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes (Entscheidung durch das zuständige Jugendamt).

 
 

Wie?

Die Schulbegleitung und Integrationshilfe umfasst die Begleitung und Förderung der SchülerInnen/der Kindergartenkinder beim Besuch einer Regelschule/eines Kindergartens, die über die regelmäßige pädagogische Betreuung durch die Schule/den Kindergarten hinausgeht.

YGGDRASIL stellt qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung und begleitet diese fachlich (kollegiale Beratung, Fortbildung und Supervision).

Die Dienst- oder Fachaufsicht obliegt bei YGGDRASIL.

 
 

Pädagogische Aufgaben

  • Möglichkeiten von Beziehungsaufbau anbieten.
  • Aufbau von Kontaktverhalten zu Anderen (Mitschüler, Lehrer, anderen Kindergartenkindern, MitarbeiterInnen des Kindergartens).
  • Anleitung zu Eigenständigkeit und Unabhängigkeit.
  • Aufbau von Eigenverantwortung und Eigenkontrolle.
  • Veränderung im Verhalten und in der Entwicklung erkennen und aufgreifen.
  • Für Kontinuität für den Schüler/das Kindergartenkind sorgen.
  • Halt bieten und Kontrolle übernehmen.
  • Strukturgebend und kompensatorisch arbeiten.
  • Aufbau von Regelakzeptanz.
  • Ungestörtes Arbeiten in der Klasse/Kindergartengruppe gewährleisten.
  • Soziale Integration in der Schule/Kindergartengruppe.
 
 

Was noch?

Schwerpunkt 2: Schulbegleitung und Integrationshilfe

SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen können bei Bedarf auch Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten begleiten, wenn keine andere Person (z. B. Eltern) zur Verfügung steht sowie eine Begleitung bei diesen Aktivitäten erforderlich ist.

Die Kosten der Schulbegleiter und Integrationshelfer (z. B. für die Hin- und Rückfahrt, Übernachtung, Unterkunft und Verpflegung) sind von den Eltern oder Institutionen zu tragen.

 
 

Was nicht?

SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen sind keine Zweitlehrer oder Erzieher im Gruppendienst.

Die Vermittlung des Lehrstoffes, die Gruppenführung, Gruppenaufsicht und Gruppenangebote bleibt alleinige Aufgabe der Lehrkräfte der Schule, der Mitarbeiter des Kindergartens.

SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen erbringen ihre Arbeit direkt in den Institutionen. Ein Fahrdienst, bzw. das Bringen und Abholen der Kinder und Jugendlichen wird nicht geleistet.