Unser Angebot richtet sich an alle schulpflichtigen Kinder und
Jugendlichen sowie Kinder, die einen allgemeinen Kindergarten besuchen
und bei denen eine (drohende) „seelische Behinderung“ fachärztlich
diagnostiziert wurde.
Alle Kinder oder Jugendlichen, die wir begleiten, leiden unter einer Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum-Bereich (z. B. in Form des Asperger Syndroms oder High Functioning Autismus) und/oder unter schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten.
Die Ursachen bei Schul- und Lernschwierigkeiten liegen manchmal nicht
in mangelnder Begabung, sondern an einer nur unzureichend entwickelten
Fähigkeit zur Alltags- und Aufgabenstrukturierung.
Diese elementaren Fähigkeiten zu entwickeln und so nachhaltig zum
Kindergarten-, Schul- und Berufserfolg beizutragen, ist eines der
Hauptziele unserer Arbeit.
Darüber hinaus spielt die soziale Integration und Teilhabemöglichkeit der Kinder und Jugendlichen eine entscheidende Rolle.
Die Ausgestaltung der Hilfe (Stundenumfang) richtet sich nach dem
Bedarf des Kindes oder des Jugendlichen, dem
Stundenplan/Kindergartenalltag, so dass eine Teilhabe möglich ist.
Grundlage ist ein individueller Hilfeplan, der mit Beginn der
Schulbegleitung oder Integrationshilfe durch das Jugendamt beschlossen
und entschieden wird (in Kooperation mit uns, den Autismusbeauftragten
des Schulamtes und der Schule).
Die Schulbegleitung oder Integrationshilfe kann folgende Elemente beinhalten:
Die fachliche Qualifikation der Schulbegleiter oder Integrationshelfer bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes (Entscheidung durch das zuständige Jugendamt).
Die Schulbegleitung und Integrationshilfe umfasst die Begleitung und
Förderung der SchülerInnen/der Kindergartenkinder beim Besuch einer
Regelschule/eines Kindergartens, die über die regelmäßige pädagogische
Betreuung durch die Schule/den Kindergarten hinausgeht.
YGGDRASIL stellt qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung und
begleitet diese fachlich (kollegiale Beratung, Fortbildung und
Supervision).
Die Dienst- oder Fachaufsicht obliegt bei YGGDRASIL.
SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen können bei Bedarf
auch Ausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten begleiten, wenn keine
andere Person (z. B. Eltern) zur Verfügung steht sowie eine Begleitung
bei diesen Aktivitäten erforderlich ist.
Die Kosten der Schulbegleiter und Integrationshelfer (z. B. für die Hin- und Rückfahrt, Übernachtung, Unterkunft und Verpflegung) sind von den Eltern oder Institutionen zu tragen.
SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen sind keine Zweitlehrer oder Erzieher im Gruppendienst.
Die Vermittlung des Lehrstoffes, die Gruppenführung, Gruppenaufsicht
und Gruppenangebote bleibt alleinige Aufgabe der Lehrkräfte der Schule,
der Mitarbeiter des Kindergartens.
SchulbegleiterInnen und IntegrationshelferInnen erbringen ihre Arbeit direkt in den Institutionen. Ein Fahrdienst, bzw. das Bringen und Abholen der Kinder und Jugendlichen wird nicht geleistet.
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