Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen sind für jedes Kind, jeden Jugendlichen, jede Familie individuell organisierte Erziehungshilfeangebote der Jugendhilfe. Sie werden flexibel den Entwicklungen und Entscheidungen der zu betreuenden und anderen am Hilfeprozess beteiligten Personen angepasst.
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, deren Wohl in der bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfelds nicht mehr ausreichend sind, um die jungen Menschen in notwendiger Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen und zu fördern.
Unsere intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuungen (ISE), werden seit Februar 2020 für Kinder ab sechs Jahren, durch unsere systemisch orientierten Erziehungsstellen ergänzt.
Die Betreuung zielt auf eine akute und längerfristige Problemlösung,
orientiert sich an der Mitwirkungsbereitschaft der Personen, setzt auf
die Stärke vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensfeld der zu
Betreuenden mit ein.
Regelmäßige Gespräche mit der Herkunftsfamilie haben das Ziel, deren Erziehungskompetenzen zu erweitern. Diese können z. B. bei alltäglichen Situationen u. a. umgesetzt, bzw. geübt werden.
Wenn Eltern, wenn Mütter oder Väter mit ihren Kindern und
Jugendlichen miteinander in einer Krise stecken oder immer wieder an
ihre Grenzen stoßen, wenn Leistungs-, Schul-, und/oder
Verhaltensprobleme jede positive weitere Entwicklung zu verstellen
drohen, kann eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung neue
Chancen auftun. Sie kann Entlastung anbieten, Halt und Neuorientierung
geben.
Die Familie lernt beispielsweise, dass das unangemessene Verhalten ihres Kindes als ein Lösungsversuch für Familienprobleme zu verstehen ist.
Dieses besondere Angebot beinhaltet eine große Aufgabe für alle Beteiligten. Ziel ist es, dass das Kind/der Jugendliche nicht zwischen seiner Herkunftsfamilie und den Betreuungskräften steht, sondern in beiden „Welten“ zuhause sein darf. Um das zu erreichen, benötigt dieses sensible Hilfsangebot eine ständige, intensive Beratung und Begleitung von außen.
YGGDRASIL stellt qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung und
begleitet diese fachlich (kollegiale Beratung, Fortbildung und
Supervision).
Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt YGGDRASIL.
Den Hilfesuchenden können grundsätzlich alle vor Ort verfügbaren Hilfeformen angeboten werden (z. B. Schule Therapie/Verein).
Spezifische und einzelfallorientierte Hilfsangebote und
Rahmenbedingungen können prozesshaft entwickelt und realisiert werden.
Ausdrücklich sind zum Beginn einer ISE Hilfe, zur Klärung des
perspektivischen Bedarfs und der Mitwirkungsbereitschaft, auch
aufsuchende Formen und niederschwellige Angebote einzubeziehen (aus dem
Umfeld).
ISE-Maßnahmen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Individualität
aus, nicht der junge Mensch „passt“ in ein bestehendes Angebot, sondern
die Angebote werden auf die Bedürfnisse und Erfordernisse der jungen
Menschen angepasst, z. B. durch:
Die
Ausgestaltung der Hilfe (Umfang) richtet sich nach dem Bedarf des
Kindes oder des Jugendlichen. Grundlage ist ein individueller Hilfeplan,
der mit Beginn der ISE-Maßnahme durch das Jugendamt beschlossen und
entschieden wird.
Zum Beispiel können ISE-Maßnahmen halbtägig ein bis fünf Mal die Woche erfolgen oder ganztätig/vollumfänglich bei MitarbeiterInnen in deren privatem Umfeld stattfinden.
Die wichtigsten Ziele der ISE Maßnahmen sind:
Ein Schwerpunkt der ISE-Maßnahmen ist es auch, das Miteinander von
den ISE-MitarbeiterInnen und Herkunftsfamilie so zu gestalten, dass das
Kind/der Jugendliche so wenig wie möglich in Loyalitätskonflikte gerät.
Gewährleistet wird dieser Ansatz durch unsere ISE-Berater bzw. -beraterinnen, die sowohl als Bindeglied als auch Puffer dienen.
Aufgabe des ISE-Beraters bzw. der -beraterin ist es dabei, sensibel auf beiden Seiten Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu bearbeiten, damit diese nicht über das Kind/den Jugendlichen ausgetragen werden.
Die einzelnen ISE-Mitarbeiter/innen können sehr unterschiedlichen
Kindern gerecht werden. Trotzdem gibt es einige Ausschlusskriterien, bei
denen eine ISE-Maßnahme in der Regel nicht in Frage kommt, z. B.
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